Zur „Jahrzeit“ von Rabbi Meir Eisenstadt – MaHaRaM ASCH
Das bedeutendste Grab am älteren jüdischen Friedhof in Eisenstadt und wohl auch das bekannteste aller jüdischen Friedhöfe des heutigen Burgenlandes, ist jenes des ersten Rabbiners der Gemeinde Eisenstadt: Meir ben Isak, der später den Namen seiner Wirkungsstätte annahm und – in der hebräischen Abkürzung – MaHaRaM ASCH genannt wird.
Der erste Träger des Namens „Eisenstadt“ bzw. „Asch“ war zugleich die herausragendste rabbinische Persönlichkeit der Judengasse. Über sein Leben ist nur wenig bekannt: Meir ben Isak wurde um 1670 in Polen geboren und verbrachte mehrere Jahre seiner Jugend in Sochaczew, wo er im Haus seines Schwiegervaters, der Vorsteher des Kreises von Posen war, lebte und sich ganz dem Studium widmen konnte. 1693 finden wir den noch jungen Meir im Rabbinatskollegium von Sochaczew, einige Zeit später mußte er beginnen, für sich selbst zu sorgen und nahm eine Rabbinerstelle in Szydlowiec an. Dort jedoch fühlte er sich nicht recht wohl, doch lernte er glücklicherweise Samson Wertheimer kennen, der ihm sehr schnell ein Gönner wurde und ihn nach Worms, seiner Geburtsstadt, brachte. 1702 besorgte Wertheimer seinem Schützling eine Rabbinerstelle in Proßnitz, wo auch der erste Teil seines berühmten Responsenwerkes entstand. Aus unbekannten Gründen verließ Meir nach 10 Jahren Proßnitz und kehrte merkwürdigerweise wieder nach Szydlowiec zurück. Von dort berief ihn Wertheimer im Jahr 1717 nach Eisenstadt, wo er am 3. Dezember eintraf und über 26 Jahre bis zu seinem Tod verblieb. Auch das Grab seiner ersten Gattin, Finkel, die 1730 starb, befand sich in Eisenstadt, ist aber leider nicht erhalten geblieben. Aus der Konskriptionsliste vom 6. Dezember 1735 wissen wir, dass er ein zweites Mal verheiratet war; als Mitglieder seines Hausstandes werden angegeben: Gattin, zwei erwachsene Kinder, zwei Diener, ein Dienstbote, zusammen sieben Personen.
Meirs Ruf reichte bald weit über die Grenzen der Stadt hinaus: Schüler aus allen umliegenden Ländern kamen an seine Jeschiva. Er selbst war offenbar ausgesprochen dankbar für sein Amt in der Gemeinde Eisenstadt, denn zehn Jahre nach seinem Amtsantritt kleidete er in der Vorrede zu seinen in Eisenstadt vollendeten „Novellen zum Traktat Bava Kama“ die Erreichung seines Lebenszieles in die Worte:
Danken will ich Gott und ihn weit vernehmlich preisen, dass er mich Dürftigen aus der Niederung erhoben und unter vornehme, rühmenswerte Menschen gesetzt. Er hat mich in einen würdigen Ort, wo Gelehrsamkeit anzutreffen ist, d. i. unsere würdige Gemeinde Eisenstadt, gebracht. Dort fand ich viele gelehrte und scharfsinnige Männer. Auch haben die Vornehmen der Gemeinde für die Erhaltung einer Schule, in welcher ich vor lernbegierigen Jünglingen ständige Vorträge hielt, Sorge getragen. Mit ihnen versenkte ich mich in die Tiefen der Halacha (Religionsgesetz) und zeichnete alles auf …
Sein berühmtestes Werk ist die Responsensammlung „Panim Me’irot“ (Leuchtendes Antlitz), dessen erster Teil schon in Proßnitz entstanden und 1715 in Amsterdam erschienen ist. Die beiden restlichen Teile wurden 1733 und 1738 in Sulzbach gedruckt. Auffällig bei allen Urteilen ist die strenge Sachlichkeit, von der seine Entscheidungen getragen sind. Weil für ihn die Quellenlage dagegen sprach, wandte sich Meir beispielsweise einmal gegen die modernen Gewandstoffe, die die vorgeschriebenen Lederschuhe am Jom Kippur und am Tischa be-Av ersetzen sollten, oder erlaubte den von Christen am Schabbat zubereiteten Kaffee nicht, obwohl dieser vor allem für Christen bestimmt war und demnach die Arbeit nicht auf Veranlassung eines Juden unternommen wurde. Andererseits sah er in der Benützung einer Kutsche mit gepolsterten Bezügen, die mit Zwirnsfäden genäht sind, kein Vergehen gegen das „Schatnes“- (Mischungs) Verbot aus dem 3. Buch Mose 19,19 „Du sollst kein aus zweierlei Fäden genähtes Kleid anlegen„, da jeglicher Hinweis auf irgendeine Art von Bekleidung fehlte.
Obwohl Meir sich der Gemeinde Eisenstadt stets verbunden fühlte und tiefe Dankbarkeit ihr gegenüber empfand (s. o.), mußte er 1723 die Stadt möglicherweise unfreiwillig verlassen. Darauf weisen sowohl die Tatsache, dass die Gehaltsüberweisungen längere Zeit aussetzen, als auch einzelne Passagen in seinem Responsenwerk hin, in denen es einmal heißt:
Dies die Worte dessen, der in tiefster Sorge mit gebrochenem Herzen betet, dass Er uns vor falscher, lügnerischer Zunge behüten möge und in Erfüllung gehe, was von den Bösewichtern gesagt wurde …,
und an einer anderen Stelle wird er deutlicher, wenn er allgemein von „lügnerischer Zunge“ und von „Verleumdern und Denunziation“ redet. Der genaue Vorfall liegt bis heute im dunklen, doch scheint sich die Gemeinde bis ins 20. Jahrhundert hinein dieses peinlichen Vorfalls bewusst gewesen zu sein: Montag und Donnerstag wurde in der Synagoge jeweils nach der Toralesung ein eigenes „Eisenstädter Gebet“ eingeschaltet, als „trauriges Andenken und nicht leidenschaftloses Memento an jene schaudervolle Zeit, da der weltberühmte Neubegründer der Gemeinde, MaHaRaM ASCH, wegen niederträchtiger Angeberei aus Eisenstadt flüchten mußte“. Das Gebet enthielt die Bitte, Gott möge die Zwietrachtstifter und hinterlistigen Verleumder, die seinerzeit sogenannten Mosserer aus Israels Mitte verbannen. Fluch und Vernichtung sollte deren Los sein, die den Bestand so mancher Gemeinde gefährdeten, das übrige Volk aber sollte sich der Wiedererbauung Jerusalems freuen können.
Berühmt und bis in jüngere Zeiten bekannt sind verschiedenste von Rabbi Meir erlassene Takkanot, also lokale Regelungen, die, auch wenn in keinem Gesetzeskodex enthalten, für die jeweilige Gemeinde verpflichtend sind:
So erließ Rabbi Meir am 17. April 1730 seine „Verordnungen zur Verbesserung der Sitten“, deren genauer Wortlaut hier teilweise wiedergegeben werden soll:
Mit Hilfe Gottes. Da wir gesehen haben, dass sich ein göttliches Strafgericht über unsere Gemeinde verbreitet, haben wir beschlossen … eine Rückschau über unsere öffentlichen Angelegenheiten zu halten. Zuerst muß die neumodische Kleidung erwähnt werden, wie man da in frecher Gewandung einhergeht, in Reifröcken, einer fremden Tracht, die unsere Eltern und Voreltern nicht gekannt haben. Es wurde daher von der Gemeindeverwaltung und vom Rabbinate beschlossen, den Bann zu verkünden (!!) gegen alle, auch junge und kleine Mädchen inbegriffen, die dieses aufreizende Kleid tragen … Dann wurde mit der Strafe des Banns das Kartenspiel verboten. Bei Wöchnerinnen jedoch dürfen Frauen spielen. Während der Chanukkatage ist auch Männern das Spiel erlaubt, keineswegs aber Männern mit Frauen oder Jünglingen mit Mädchen, auch dann nicht, wenn sie miteinander verwandt sind. Dieses Verbot gilt eine Meile weit im Umkreise unserer Gemeinde …
Selbstverständlich waren schon in talmudischer Zeit Glücksspiele, bei denen es um Geld ging, verpönt und insbesondere in mittelalterlichen Responsen finden wir vielfach Regelungen bezüglich des Kartenspiels. Am diesbezüglich strengsten sind die „Takkanot Mähren“, die zwischen 1658 und 1748 erlassen wurden. Diese dürften denn auch Meir als Vorbild für seine Verordnungen gegolten haben. Auffällig ist jedoch, dass Meir alle Verordnungen unter dem Aspekt der Sittenverbesserung erließ. Äußerer Grund für die Verordnungen scheint die zu dieser Zeit erhöhte Kindersterblichkeit in der Gemeinde gewesen zu sein. Bezüglich der Kleidung darf angemerkt werden, dass die Damen der Gemeinde Eisenstadt ihrer Zeit weit voraus waren, denn die Reifröcke (Krinoline) hatten erst Mitte des 18. Jahrhunderts weite Verbreitung gefunden und vor allem in Galizien noch in den 60er Jahren des 19. Jahrhunderts die Gemüter orthodoxer Kreise stark erregt. Insbesondere das Verbot des Kartenspielens führte zu paradoxen Situationen und nährte den Erfindungsgeist Einzelner. Vor allem Frumet Frau Chajim Halevi Wolf (Babe Frumet), war als wahrhaft Süchtige verrufen. Sie soll sich von armen Wöchnerinnen oft die Wohnungsschlüssel geben haben lassen, wenn selbige schon längst ihren Geschäften nachgingen. Natürlich revanchierte sie sich durch Mahlzeiten und Geldspenden. An Feiertagen oder Halbfeiertagen, wird mehrfach berichtet, ließ sie es sich nicht nehmen, mit ihren Freundinnen ins nächste Dorf – wo der Bann nicht mehr galt! – zu gehen, um dort den Tag mit Kartenspiel zuzubringen.
Genauso selbstverständlich war es aber auch, dass die Erlässe immer wieder zu Nichteinhaltung und Protesten in der Gemeinde führten. Noch Jahrhunderte später bot das Verbot des Kartenspielens Anlass zu Zwistigkeiten und Uneinigkeiten unter den Bewohnern des Viertels: 1840 entstand ein Konflikt zwischen Rabbiner Isak Mose Perles und dem Gemeindevorstand Löb Wolf in Angelegenheit des von Rabbi Meir seinerzeit erlassenen Verbots des Kartenspiels. Als nämlich der Rabbiner nach Ablauf der zum Spielen erlaubten Zeit in der Synagoge wie üblich ausrufen ließ, dass das Spielen wieder verboten sei, ließ besagter Gemeindevorstand, dem diese Bekanntmachung nicht zusagte, öffentlich durch den Synagogendiener verkünden, dass das Spiel noch weiterhin gestattet sei. Verlierer des Konflikts war damals der Rabbiner, der diese Niederlage nicht verkraften konnte und seine Gemeinde verließ.
Trotzdem ging man in der Gemeinde nicht sorglos mit dem Verbot um, denn bei neuerlicher Übertretung kam es bis zur Aberkennung des Heimatrechtes. Zwar konnte man auch in einem solchen Fall, der urkundlich öfters belegt ist, beim Vorstand um Nachsicht ansuchen, eine Gewährung war aber an die Bedingung geknüpft, hinkünftig einen tadellosen Lebenswandel zu führen. In jedem Fall zog eine Übertretung des Verbotes erhebliche Schwierigkeiten und Peinlichkeiten nach sich.
Bei allem – besonders aus heutiger Sicht sicher legitimen – Unverständnis über solch rigorose Verordnungen, scheint es nicht ganz unbedeutsam, dass sich sogar noch in den Jahren vor 1938 auch jene Bewohner des jüdischen Viertels von Eisenstadt, die es sonst nicht so genau mit dem Einhalten der Gebote nahmen, des Verbots des Kartenspielens wohl bewusst waren und sich, zumindest bis zu einem gewissen Grad, daran hielten; denn in der Synagoge wurde, so wie Jahrhunderte zuvor, einige Tage nach dem Chanukkafest vom Rabbiner feierlich ausgerufen:
Das Spielen ist osser kivme kedem
(Das Spielen ist verboten wie in alten Zeiten).
MaHaRaM ASCH starb am 27. Siwan 5504 in Eisenstadt (07. Juni 1744; heuer ist das kommender Mittwoch, der 29. Juni 2011).
Sein Grab auf dem älteren jüdischen Friedhof ist noch heute – vor allem in diesen Tagen, zu seiner „Jahrzeit“ – das Ziel von orthodoxen Juden aus aller Welt, die das Gedächtnis an diesen großen Lehrer aufrechterhalten.
In diesen Tagen wird mir immer der oft gehörte Satz bewusst, dass nämlich das kleine Eisenstadt weltbekannt wurde aufgrund von zwei Berühmtheiten: Joseph Haydn und Meir Eisenstadt … wenn auch Letzterer (leider) nur in der jüdischen Welt bekannt ist …
PS: Und sogar auf Facebook ist Meir Eisenstadt zu finden …